Offen für Ihre Vorschläge und Ideen: Jetzt Förderung durch die Stiftung Neue Mobilität anfragen.
Was wird gefördert?
Die Stiftung Neue Mobilität unterstützt Menschen und Organisationen, die Hilfe auf dem Gebiet der Mobilität brauchen.
Mobilität, die eine Teilnahme an sozialen, kulturellen oder sportlichen Aktivitäten erst möglich macht. Kennen Sie Menschen, deren Mobilität stark eingeschränkt ist, etwa weil sie gehandicapt sind oder finanzielle Mittel fehlen? Oder gehören Sie einer Organisation an, die sich um solche Menschen kümmert? Dann sind sie bei uns genau richtig.
Hinweis in eigener Sache!
Bitte beachten Sie, dass wir derzeit ausschließlich Förderungen bis zu einer Maximalhöhe von 5.000 Euro vornehmen werden. Gerne übernehmen wir in Einzelfällen auch TEIL-Förderungen. Diese sollten jedoch mindestens ein Drittel des gesamten Projektumfangs ausmachen (daraus ergibt sich eine Obergrenze für den gesamten Projektumfang von max. 15.000 Euro).Bitte beachten Sie diese wichtige Tatsache bei Ihrer Förderanfrage.
Wie wir auswählen und entscheiden
Einschränkungen und Handicaps bei der Teilhabe an Mobilität sind das wichtigste Kriterium für eine Förderung durch die Stiftung Neue Mobilität. Dabei spielt es keine Rolle in welchem Kontext: Ein neuer Rollstuhl, eine Weiterbildung für Menschen, die sich um mobiltätseingeschränkte Mitmenschen kümmern oder der neue Kleinbus für die Jugend-Fußballmannschaft – all das macht Menschen wieder mobil und nimmt ihnen eine Sorge im Alltag. Da wir mit unseren Mitteln nur eine begrenzte Anzahl von Menschen und Projekten unterstützen können, werden alle eingereichten Förderanfragen vom Stiftungsvorstand zuerst geprüft und – wenn sie unserem Stiftungszweck entsprechen – per Losentscheid entschieden.
Der Weg zur Förderung
1. Antragstellung
Beschreiben Sie kurz die zu fördernde Person oder Organisation und warum sie von uns gefördert werden sollte. Welche Mittel und Maßnahmen wären notwendig? Wer sind die Ansprechpartner? Geben Sie bitte Name/n und Kontaktadresse/n an.
2. Prüfung
Nach dem Absenden Ihres Förderantrags wird dieser von uns hinsichtlich des Stiftungszweckes der Stiftung Neue Mobilität geprüft. Falls es notwendig wird, kontaktieren wir Sie, um offene Punkte und Fragen für die Prüfung Ihres Antrags zu klären.
3. Projektauswahl
Wenn Ihr Förderantrag unserem Stiftungszweck entspricht, wird darüber per Losentscheid entschieden – da wir mit unseren Mitteln leider nur eine begrenzte Anzahl von Menschen und Projekte unterstützen können. Das Los zieht der Stiftungsvorstand.
4. Bewilligung
Wenn Ihr Förderantrag per Losentscheid bewilligt wurde, kontaktieren wir Sie bzw. die in Ihrem Förderantrag angegebenen Ansprechpartner, um alle weiteren Schritte zur Realisation der Förderung bzw. des Projekts mit Ihnen zu besprechen und in die Wege zu leiten.
Stellen Sie uns Ihre Idee vor
So richten Sie eine Förderanfrage zu Ihrem Vorhaben an uns.